Besuchen Sie uns auf der Messe Haus Garten Freizeit

vom 11.-19.02.2012

in der Glashalle

Verschenk einfach das Abenteuer Kletterwald per Gutschein.

Hier gehts zum Gutscheinportal.

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen ab 1.April 2012.

Das Team vom Kletterwald Leipzig

Head
 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Parkregeln

  1. Jeder Teilnehmer muss diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Betreten des Kletterparks lesen. Er bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen hat und mit ihnen vorbehaltlos einverstanden ist. Die Erziehungsberechtigten von minderjährigen Teilnehmern sind für die Aufsicht während des Besuches und die Begleitung während des Begehens des Kletterparks für die minderjährigen Teilnehmer alleine verantwortlich.
  2. Das Begehen der kompletten Anlage erfolgt auf eigenes Risiko und Gefahr. Bei Verletzungen durch Schraubverbindungen, Seile, Karabiner, Rollenkarabiner, Holzsplitter, Teile der Übungen, Äste, unwegsames Gelände usw. oder bei Beschädigungen bzw. Diebstahl z. B. von Kleidungsstücken, Handy, Kamera usw. übernimmt der Betreiber keine Haftung. Der Betreiber haftet nicht für Unfälle, die durch Nichteinhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, falsche Angaben oder bei panischen Anfällen eines oder mehrerer Teilnehmer verursacht werden. Unfälle, Sachschäden oder Verletzungen müssen unverzüglich gemeldet werden.
  3. Die Anlage ist für alle Besucher ab einer Mindestgröße von 1,10 Meter begehbar, die nicht an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die beim Begehen des Kletterparks eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Personen darstellen könnte. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre müssen in Kletterbegleitung eines Erziehungsberechtigten sein. Bei Gruppen muss eine unterschriebene Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten vorgelegt werden, damit der Kletterpark von Minderjährigen ohne den Erziehungsberechtigten besucht werden darf. In diesem Fall ist die Kletterbegleitung durch eine verantwortliche Aufsichtsperson bzw. Gruppenleitung zwingend. Die Teilnahme geschieht dann auf eigene Gefahr und Verantwortung. Personen, die alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss von Drogen stehen, sind nicht berechtigt, den Kletterpark zu begehen. Bei Kindern unter 14 Jahren muß ein Erwachsener pro 2 Kinder mitklettern.
  4. Es dürfen beim Begehen des Kletterparks keine Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder z. B. durch Herunterfallen für andere darstellen (Taschen, Rucksäcke, Schmuck, Uhren, Mobiltelefone, Kameras etc.). Lange Haare sind in geeigneter Weise kurz zu binden (Haargummi, Haarnetz etc.), um ein Verklemmen an den Elementen, Seilen, Übungen und am Rollenkarabiner zu verhindern. Im Park dürfen nur die angelegten bzw. ausgewiesenen Wege benutzt werden. Die durch Seile abgegrenzten Zonen der Seilbahnen dürfen nicht betreten werden. Im Park besteht absolutes Rauchverbot!
  5. Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Betreibers sind bindend. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen des Betreibers können die betreffenden Teilnehmer vom Besuch des Kletterparks ausgeschlossen werden ohne Anspruch auf die Rückerstattung des Eintrittsgeldes. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen des Betreibers übernimmt der Betreiber keine Haftung für die damit verbundenen Schäden.
  6. Jeder Teilnehmer muss vor dem Begehen des Kletterparks an der Sicherheitseinweisung teilnehmen.
  7. Teilnehmer, die sich nach der Sicherheitseinweisung nicht in der Lage fühlen, die vorgeschriebene sicherheitstechnische Handhabung zur Selbstsicherung korrekt auszuführen, müssen auf die Teilnahme am Kletterpark verzichten. In diesem Fall wird das Eintrittsgeld in voller Höhe erstattet. Die ausgeliehene Ausrüstung (Gurt, Helm usw.), die nur durch den Betreiber an- bzw. abgelegt werden darf, muss nach Anweisung der Sicherheitseinweisung benutzt werden. Sie ist nicht auf andere übertragbar und darf während der Begehung des Kletterparks nicht abgelegt werden.
  8. Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Betrieb der kompletten Anlage oder Teilen der Anlage aus sicherheitstechnischen Gründen (Feuer, Sturm, Gewitter, Regen etc.) einzustellen. Es erfolgt in diesem Fall keine Erstattung des Eintrittspreises. Beendet der Gast den Besuch des Kletterparks frühzeitig auf eigenen Wunsch, besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Eintrittspreises.
  9. Jede Übung zwischen den Baumpodesten, der Aufstieg und die Seilabfahrt dürfen nur von max. einer Person begangen werden. Auf den Baumpodesten dürfen sich max. 3 Personen gleichzeitig aufhalten.
  10. Um unnötige Staus zu verursachen, sollten langsamere Teilnehmer an den Plattformen das Überholen ermöglichen. Diesbezüglich ist auch den Anweisungen des Sicherheitspersonals folge zu leisten.
  11. An den Seilabfahrten muss grundsätzlich immer abgebremst werden um einen starken Aufprall am Ankunftspunkt zu verhindern. Die Seilabfahrten dürfen erst benutzt werden, wenn sichergestellt ist, dass sich keine Personen im Ankunftsbereich aufhalten.
  12. Zu keinem Zeitpunkt darf der Teilnehmer ungesichert sein! Ein Sicherungskarabiner muss immer eingehängt sein, es dürfen nie beide Sicherungskarabiner gleichzeitig ausgehängt sein.

 

 

copyright adventure GbR 2011 | Kontakt | Impressum | Sitemap | Intranet